Mobility Outgoing
Table of contents
Mobilität: Organisation
1. Mobilität innerhalb der Schweiz
Bitte beachten Sie unbedingt folgende Punkte:
- Melden Sie sich bei der der Gastuniversität an - Incoming Mobility (auch wenn nur ein einzelnes Modul besucht werden soll!) - Achten Sie dabei unbedingt auf die unterschiedlichen Anmeldefristen!
- Für die Anerkennung extern erbrachter Leistungen müssen in jedem Fall vorliegen:
- eine Anerkennungsvereinbarung mit der jeweiligen Studienfachberatung;
- ein offizielles Transcript der jeweiligen Gast-Universität;
- ggf. weitere Dokumente; siehe dazu die Studienseiten der Philosophischen Fakultät.
- Für die Anerkennung nicht akzeptiert werden: :
- Persönliche Absprachen mit Dozierenden der Gast-Universität;
- von Dozierenden unterschriebene Teilnahme- und Leistungsbestätigungen.
- Auf folgenden Seiten finden Sie notwendige Informationen zur Incoming Mobility anderer Schweizer Universitäten:
- Philosophische Fakultät der UZH; Universität Zürich
- ETH Zürich: Bitte beachten Sie, dass Sie an der ETH ein Transcript of Records nach erfolgter Registrierung selbst ausdrucken müssen/können: Zugang zur ETH Webapplikation myStudies.
- Universität Basel
- Universität Bern
- Universität Genf: Für die Uni Genf konnten wir keine Informationen auf den Webseiten finden. Wir empfehlen deshalb, zunächst Kontakt zum Admission Service aufzunehmen und später mit der Faculté des Lettres, um die Formalitäten abzuklären.
- Universität Fribourg: Bitte beachten Sie das besondere Vorgehen über die Heimuniversität.
Dies ist nur eine exemplarische Auflistung. Für die Angebote weiterer Hochschulen sollten Sie auf den entsprechenden Webseiten sorgfältig nachforschen und sich gegebenenfalls an die zuständige Administration wenden.
2. Mobilität ausserhalb der Schweiz
Am Asien-Orient-Institut bestehen unterschiedliche Möglichkeiten für einen Auslandsaufenthalt. Im Rahmen von internationalen Programmen oder bilateralen Abkommen können einzelne Studiensemester im Ausland absolviert werden. Das Programm CH-Unimobil bietet die Möglichkeit, an einer anderen schweizerischen Hochschule ein bis zwei Semester zu studieren. Zentrale Informationen zu Mobilitätsprogrammen, Partneruniversitäten, organisatorischen Fragen etc. bietet die Abteilung für Internationale Beziehungen . Dort erhalten Sie ausserdem Unterstützung bei der ganz persönlichen Planung eines Auslandsaufenthaltes.
Insbesondere zur Vertiefung und Erweiterung studienrelevanter Sprachkenntnisse unterstützen darüberhinaus die Abteilungen die Studierenden bei der selbständigen Organisation von Aufenthalten im asiatischen oder arabischen Sprachraum. In einigen Fällen stehen dafür Stipendien zur Verfügung. Aktuelle Informationen zu Ansprechpersonen, Partneruniversitäten, Stipendienangeboten, Hinweise auf Informationsveranstaltungen finden Sie auf den Studienseiten der Abteilungen:
Modern Asian and Middle Eastern Studies
Anerkennung von Leistungen: Allgemeines
Leistungen, die während eines Aufenthaltes an einer anderen Universität erbracht wurden, können an ein Studium an der Philosophischen Fakultät anerkannt werden. Formal wird die Anerkennung durch die Philosophische Fakultät geregelt. Dafür gelten die in den Richtlinien zur Anerkennung von Studienleistungen genannten Rahmenbedingungen.
In fachlich-inhaltlicher Hinsicht wird über die anzuerkennenden Leistungen in Übereinstimmung mit den in der jeweiligen Studienordnung festgelegten Anforderungen des Curriculums entschieden.
Anerkennung von Leistungen: Vorgehen BA / MA
Wichtigste Voraussetzung für die Anerkennung von externen Leistungen (aus einem Auslandsaufenthalt oder von einer anderen Schweizer Universität) ist, dass Sie für die Zeit, für die Sie sich Leistungen anerkennen lassen wollen, regulär an der Universität Zürich eingeschrieben sein müssen. Leistungen, die während eines Urlaubssemesters absolviert wurden, können nicht anerkannt werden.
Des weiteren muss vor Antritt des Auslandsaufenthaltes oder vor dem Erbringung von Leistungen an einer anderen Schweizer Universität eine
Anerkennungsvereinbarung BA / MA (XLSX, 869 KB)
abgeschlossen werden (siehe auch dazu die oben erwähnten Richtlinien zur Anerkennung von Studienleistungen). Informieren Sie sich dafür vorgängig über das Lehrangebot der von Ihnen ausgewählten ausländischen Universität. Wenden Sie sich dann an die zuständige Studienfachberatung (siehe Seitenende), um eine Anerkennungsvereinbarung aufzusetzen. Diese kann im Bedarfsfall später jedoch noch angepasst werden (siehe Richtlinien zur Anerkennung).
Bitte beachten: Informieren Sie sich über die notwendigen administrativen Schritte (Anmeldung, Registrierung, Einschreibung, Buchung etc.), die Sie zur Erbringung von Leistungen und zum Erwerb von ECTS Credits an anderen Schweizer Universitäten berechtigen. Extern erbrachte Leistungen können nur nach Vorlage von offiziellen Transcripts der jeweiligen Universität anerkannt werden.
Anerkennung von Leistungen: Fachspezifische Informationen und Kontakte
In fachlich-inhaltlicher Hinsicht wird über die anzuerkennenden Leistungen in Übereinstimmung mit den in der jeweiligen Studienordnung festgelegten Anforderungen des Curriculums entschieden. Für Fragen dazu stehen Ihnen die Studienfachberatungen zur Verfügung:
Studienberatung der Gender Studies
Studienberatung der Islamwissenschaft
Studienberatung der Japanologie
sowie die
Studienprogrammkoordination des Asien-Orient-Instituts.
Weitere Informationen zur Vorbereitung und Durchführung der Anerkennung finden Sie auf den Studienseiten der Abteilungen: